Absageregelung
Wenn Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, würde ich Sie bitten mir dies spätestens 24 Stunden im Vorhinein mitzuteilen. Bei kurzfristigerer oder Nicht-Absage wird das Honorar für die Sitzung entsprechend in Rechnung gestellt, da der Termin dann nicht mehr an jemand anderen vergeben werden kann.